Elektrokontrollen
Als unabhängiges Kontrollorgan führen wir amtliche Elektrokontrollen durch
Wir kontrollieren
– Wohnungen
– Häuser
– Büro’s
– Gewerbe
– Industrie
– Landwirtschaft
– Solaranlagen
– Kontrolle bei Handänderung
– uvm.
Haben Sie ein Aufgebot von Ihrem Energielieferanten erhalten?
kontaktieren Sie uns.
Wir kümmern uns darum.
Gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV: SR 734.27) vom 7. November 2001 ist der Eigentümer elektrischer Installationen verantwortlich für die Sicherheit seiner elektrischen Anlagen. Das zuständige Elektrizitätswerk bietet den Eigentümer je nach Gebäudeart zwischen 1 und 20 Jahren zur periodischen Kontrolle auf.
Grundsatz:
Wer an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandstellung der zu kontrollierenden elektrischen Installationen beteiligt war, darf nicht mit der periodischen Kontrolle beauftragt werden. Umgekehrt darf das unabhängige Kontrollorgan nicht mit der Mängelbehebung beauftragt werden. Vier Augen-Prinzip!
Handänderung
Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei einer Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren, seit der letzten Kontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan, kontrolliert werden.
News:
Seit 01. Januar 2018 müssen elektrischen Installationen oder Installationsteile nach Nullung Schema III, solange diese nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind, alle 5 Jahre periodisch kontrolliert werden.
Auszug gefundener Mängel…








